Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:
8:00 – 12:00 Uhr &
14:00 – 18:00 Uhr
Sa.:
Termine nach
Vereinbarung

Wichtig! Unbeliebt aber erforderlich

Die neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 verpflichtet alle Patienten und Begleitpersonen zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb geschlossener Räume. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden!