Sedierung und Narkose
Die Lachgassedierung ist eine sichere und schonende Methode, die zahnmedizinische Behandlung bei Kindern mit leicht bis mäßig ausgeprägter Zahnbehandlungsangst zu unterstützen. Normalerweise wird Lachgas bei Kindern ab einem Alter von vier bis 6 Jahren angewendet. Die Anwendung ist absolut sicher, da Lachgas im Körper nicht metabolisiert wird (nicht reagiert) und außer gelegentlich auftretenden Schwindel und Übelkeit keinerlei Nachwirkungen zu erwarten sind. Lachgas hat unterschiedliche Wirkungen auf das zentrale Nervensystem, wie z. B. Anxiolyse, Sedierung (Entspannung, Schläfrigkeit, reduzierter Bewegungsdrang) und Analgesie (die Schmerztoleranz wird heraufgesetzt). Die Kinder bleiben ansprechbar, entspannt und kooperativ. Untersuchungen zeigen, dass Kinder auch langfristig von der Lachgasbehandlung profitieren und auch in zukünftigen Terminen (ohne Sedierung) besser mitarbeiten.
Bei kooperationsunwilligen Kindern, bei ausgeprägten Phobien und/oder bei zu umfangreichen Behandlungen sollte eine Narkose (sog. „Vollnarkose“) in Erwägung gezogen werden. Wir verfügen über eine lange Erfahrung in diesem Gebiet und arbeiten seit Jahren mit routinierten Spezialisten zusammen. Die Narkosebehandlung findet in unseren Praxisräumen statt und wird auch unter Lachgas eingeleitet, so dass die Kinder evtl. unangenehme Schritte nicht in Erinnerung behalten können.
Während der Narkose werden bei Bedarf digitale Röntgenbilder angefertigt und alle Zähne saniert, einschließlich auch kariesvorbeugenden Maßnahmen eingeleitet (Zahnreinigung, Fluoridierung, Legen von evtl. notwendigen Fissurenversiegelungen). Die Vitalparameter werden während und nach der Behandlung kontinuierlich überprüft. Eine Sanierung in Narkose hat in Vergleich zu vielen einzelnen Behandlungsterminen viele Vorteile, vor allem, wenn diese sich als schwierig erweisen oder wegen mangelnder Kooperation mehrmals abgebrochen werden müssen: Die Kinder erleben keine negativen Behandlungssituationen, die die zukünftige Mitarbeit evtl. negativ beeinflussen könnten, der langfristige Erfolg der Restaurationen ist häufig besser und die Kinder haben die Chance, von Anfang an eine Vertrauensbasis mit der Zahnärztin aufzubauen, ohne größere Behandlungen und ohne Schmerzen. Narkosebehandlungen in unserer Praxis werden erst nach Absprache mit dem behandelnden Kinderarzt und nach einem persönlichen Aufklärungsgespräch vom Anästhesisten mit dem Erziehungsberechtigter stattfinden. Nur so lassen sich Risiken auf ein Minimum reduzieren. Da die Kinder vor dem Eingriff mindestens 4 Stunden nüchtern sein müssen, finden die Narkosesanierungen vorzugsweise morgens statt. Die meisten Krankenkassen und private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Narkose bei einer vorliegenden zahnmedizinischen Indikationsstellung komplett.