Wichtig! Unbeliebt aber erforderlich
Die neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 verpflichtet alle Patienten und Begleitpersonen zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb geschlossener Räume. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden!