Konservierende Behandlung
Konservierende Therapien wie die Füllungstherapie haben zum Ziel, kariöse Läsionen oder andersartige Defekte an Einzelzähnen zu beheben. Grundsätzlich ist zwischen plastischen und starren Füllmaterialien zu unterscheiden. Plastische Materialien werden in verformbarem Zustand in den Zahn eingebracht und ausgehärtet. Klassische Beispiele sind Amalgam, Komposit und Glasionomerzement.
Füllungstherapie
Amalgamfüllungen
Eine Amalgamfüllung ist eine Zahnfüllung aus Quecksilberlegierungen. Wegen gesundheitlicher Bedenken und kosmetischer Unzulänglichkeit nimmt aber die Bedeutung der Amalgamfüllungen ab. Amalgam wird seit ca. 1820 immer noch weltweit erfolgreich in der Zahnmedizin verwendet und ist unter gewissen Umständen immer noch eine sehr gute Lösung.
Wir haben uns jedoch aus gesundheitlichen und umweltfreundlichen Gründen bewusst entschieden, kein Quecksilber in unserer Praxis zu benutzen. Unsere Praxis ist seit 1986 quecksilberfrei!
Wir belassen suffiziente Amalgamfüllungen trotzdem im Mund, solange diese noch funktionsfähig und die Patienten damit zufrieden sind. Bei der Entfernung von Amalgamfüllungen benutzen wir besondere Schutzmaßnahmen, so dass unsere Patienten nicht mit Quecksilber belastet werden.
Kunststofffüllungen
Zahnärztliche Kunststoffe (sog. Komposite) sind zahnfarbene plastische Füllungsmaterialien, die ganz ohne mechanische Retention bei der Kavitätenpräparation verarbeitet werden können. Gegenüber Amalgamfüllungen, ermöglichen Komposite eine „minimal-invasive“ Präparation, womit mehr natürliche Zahnsubstanz erhalten wird.
Komposite weisen auch eine höhere Ästhetik als Amalgamfüllungen vor und sind in vielen verschiedenen Farben und Konsistenzen erhältlich. Die Aushärtung (in diesem Fall Polymerisation), wird anhand einer Polymerisationslampe durchgeführt und dauert nur wenige Sekunden.
Als Nachteil kann erwähnt werden, dass Kunststoffe während der Verarbeitung sehr feuchtigkeitsempfindlich sind. Deswegen ist es meistens notwendig, das Arbeitsfeld z.B. mit Kofferdam trocken zu halten. Kunststoffe erleiden während der Aushärtung eine zwischen 1 bis 6-prozentige Polymerisationsschrumpfung, welche zu einer postoperativen Empfindlichkeit führen kann. Um diesen Effekt zu vermeiden, sollte der Kunststoff in mehreren Schritten appliziert werden (Mehrschichttechnik).
Bei guter Mundhygiene ist die Haltbarkeit der zahnärztlichen Kunststoffe mit der von Amalgam vergleichbar.
Wurzelkanalbehandlungen
Wurzelkanalbehandlungen
Ist ein Zahn durch eine tiefe Karies oder eine gebrochene Füllung bis zum Zahnmark (Pulpa, bzw. „Nerv“) entzündet, muss dieses entfernt werden. Sehr oft hat der Zahn eine lange Schmerzgeschichte, z. B. tat er bei kalten Getränken, oder auch beim Kauen von härteren Speisen weh. Manchmal kann der Zahn auch ganz asymptomatisch bzw. schmerzfrei sein. Trotz Schmerzlosigkeit können Bakterien durch die Wurzelkanäle des Zahnes in den apikalen Bereich (an der Wurzelspitze) eindringen und eine akute oder chronische Entzündung im Knochen verursachen. Diese Entzündung kann unbehandelt Abszesse (Eiteransammlungen) auslösen, die ohne Behandlung sogar lebensbedrohlich werden können, besonders wenn andere Krankheiten wie z. B. Diabetes vorhanden sind.
Die einzige Alternative wäre dann die Extraktion des Zahnes. Durch eine rechtzeitige Wurzelkanalbehandlung lässt sich das Zahnziehen heute in vielen Fällen umgehen. Für ein stabiles Ergebnis müssen Bakterien und abgestorbenes Gewebe restlos aus dem Wurzelkanal entfernt werden. Später wird der Kanal mit einem Füllmaterial dicht verschlossen.
Behandlungsablauf einer Wurzelkanalbehandlung
Häufig lässt sich die gesamte Wurzelkanalbehandlung nicht in einer einzigen Sitzung durchführen! In besonders akuten Fällen können die Schmerzen bzw. Schwellung nach der ersten Behandlung immer noch bestehen, sodass Schmerzmittel und eventuell Antibiotika verordnet werden müssen.
Der Zahn wird betäubt und ein Zugang zum Inneren des Zahnes eröffnet. Mit speziellen Instrumenten (Feilen) werden die Kanaleingänge ertastet und anschließend entzündetes bzw. abgestorbenes Gewebe aus den Wurzelkanälen entfernt. Die Kanäle werden mit unterschiedlichen Feilen aus Titan aufbereitet und verbreitert. Dabei werden die Wurzelkanäle mehrfach mit desinfizierenden Lösungen gespült, um die Bakterien zu beseitigen. Idealerweise wird schon in der ersten Sitzung die Länge der Wurzelkanäle bestimmt, was anhand einer röntgenologischen „Meßaufnahme“ oder einer elektrometrischen Längenbestimmung erfolgt. Oft wird vorübergehend ein Medikament in den Zahn eingebracht, das verbliebene Bakterien zwischen den Terminen abtötet. Diese medikamentöse Einlage verbleibt in der Regel zwischen 1 und 3 Wochen im Zahn, der provisorisch verschlossen wird. Bei Beschwerdefreiheit werden die Wurzelkanäle mit Guttapercha und einem Dichtzement gefüllt. Guttapercha ist der eingedickte Milchsaft tropischer Bäume (ähnlich wie Kautschuk). Ein weiteres Röntgenbild gibt nach Abschluss dieser Therapie Aufschluss über den Erfolg der Wurzelfüllung. Zur Stabilisierung des Zahnes ist es in bestimmten Fällen sinnvoll, einen Wurzelstift in das Kanalsystem einzubringen und den Zahn mit einer Krone zu versorgen.
Was bezahlt die Krankenkasse?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, darf ein Zahnarzt bei Ihnen eine Wurzelkanalbehandlung nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die Wurzelkanalbehandlung an Backenzähnen (Molaren) ist nur dann im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung möglich, wenn dadurch:
– der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird
– eine einseitige Freiendsituation (Zahnlosigkeit im hinteren Bereich des Kiefers) vermieden wird
– der Erhalt eines bereits bestehenden, funktionstüchtigen Zahnersatzes ermöglicht wird.
Wird keines dieser Kriterien erfüllt, so ist die Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, lediglich die Extraktion des Zahnes. Wünscht der Patient dennoch einen Erhaltungsversuch des Zahnes durch eine Wurzelkanalbehandlung, so muss er die Kosten dafür selbst tragen.